In Anbetracht der Vergänglichkeit allen Lebens, bleibt der Tod als unumgängliche Realität bestehen. Für unsere geliebten Tiere wie auch für uns Menschen kommt der Moment, in dem ihr Lebensweg endet. Um sicherzustellen, dass Ihre Tiere auch nach Ihrem Ableben angemessen versorgt sind, besteht die Möglichkeit, ein Testament zu verfassen, das entsprechende Regelungen enthält.
Ebenso kann ein Vermächtnis zugunsten unseres Tierschutzvereins in Betracht gezogen werden, dessen Verwaltung und Umsetzung wir gerne unterstützen. Für die rechtliche Ausgestaltung dieses Vorhabens stehen wir Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Notar gerne zur Seite.